Mitgliedschaft beim ASV "früh-auf"

🎣 Du möchtest mitsingen... äh, mitangeln?
 
Suchst du ein neues Stammgewässer, möchtest du dich mit Gleichgesinnten austauschen oder einfach die Ruhe am Wasser genießen? Dann werde Teil des ASV „früh-auf“ Siegelbach!
 
Als kleiner Verein freuen wir uns immer über neue Gesichter, die unsere Leidenschaft teilen und aktiv am Vereinsleben teilnehmen möchten. Schnupper doch einfach mal bei einem unserer nächsten Termine rein oder nimm direkt Kontakt mit unserem Vorstand auf!
 
 
Mitgliedschaft & Gebühren
 
Hier findest du die finanzielle Aufschlüsselung für deine Mitgliedschaft in unserem Verein. Alle laufenden Jahresbeiträge sowie Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden satzungsgemäß per Bankeinzug (Lastschrift) eingezogen.
 
Gebührenübersicht
 
Mitglieds-Status Einmalige Aufnahmegebühr Laufender Jahresbeitrag Pflicht-Arbeitsdienst
Aktive Mitglieder (18 bis 65 Jahre) 200 € 75 € Ja (laut Beschluss)
Aktive Mitglieder (ab 66 Jahren) 200 € 75 € Befreit
Jugendliche Mitglieder (10 bis 17 Jahre) 50 € 35 € Befreit
Passive Mitglieder 35 € Befreit
Fördernde Mitglieder 15 € Befreit

🛠️ Regelung zum Pflicht-Arbeitsdienst
Die aktive Pflege unserer Vereinsgewässer und Grundstücke ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Für den Arbeitsdienst gilt:
  • Wer ist verpflichtet? Alle aktiven Mitglieder im Alter von 18 bis 65 Jahren.
  • Beschlussfassung: Die genaue Anzahl der zu leistenden Pflichtstunden sowie der Stundensatz für nicht erbrachte Stunden werden jährlich in der Mitgliederversammlung festgelegt. Die aktuellen Werte für das laufende Jahr entnehmt ihr bitte dem letzten Versammlungsprotokoll.
  • Verrechnung: Nicht geleistete Arbeitsstunden werden am Jahresende mit dem beschlossenen Stundensatz berechnet und automatisch per Lastschrift abgebucht.
  • Einfache Meldung: Eure geleisteten Stunden könnt ihr jederzeit direkt über unser digitales Arbeitsbuch einreichen.

 


📋 Allgemeine Aufnahme- und Vereinsinfos
  • Altersgrenzen: Ein Eintritt ist ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres gilt automatisch der Tarif für Jugendliche.
  • Neuaufnahmen: Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Gesamtvorstand gemäß § 5 der Vereinssatzung
  • Erstattung: Einmal gezahlte Beiträge und Gebühren werden nicht zurückerstattet.